Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Privat krankenversichert:

Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse, ob (und in welchem Umfang) die Kosten der Behandlung übernommen werden können. Für die Bestätigung der Kostenübernahme ist der Patient verantwortlich. Um unangenehmen und teuren Überraschungen vorzubeugen, empfehle ich meinen Patienten, die Kostenübernahmeregelungen ihrer Krankenversicherung genau zu prüfen. In der Regel lehnen Versicherer eine Kostenübernahme ab, wenn Sie die Voraussetzungen dafür nicht erfüllen. Der Patient muss sich über die spezifischen Anforderungen für eine Kostenübernahme informieren und mich über alle besonderen Anforderungen informieren. Sie erhalten von mir vorab eine Honorarvereinbarung und im nachhinein eine Rechnung. Das Argument vieler Krankenversicherungsunternehmen, die Preise seien "unangemessen zu hoch oder unüblich" ist häufig und die Krankenversicherung wird die Erstattung ganz oder teilweise verweigern. Die Krankenversicherung berufen sich zum Teil auf einen Maßstab für angemessene und ortsübliche Vergütung (Beihilfesätze). Die Beihilfesätze sind lediglich zusätzliche Leistungen des Staates an seine Bediensteten. Da diese Beihilfe keine Kostentragung von 100% leistet, sind die meisten Staatsbediensteten zusätzlich privat krankenversichert. Da Praxen oder Berufsverbände keine Mitwirkung an diesen Beihilfesätzen haben, können diese keine Maßstab für meine Preise sein. 

Eine gänzliche oder teilweise Ablehnung der Kostenübernahme der privaten Krankenversicherung sollten Sie nicht akzeptieren. Vorsicht jedoch bei einem Vertrag mit Vorzugskonditionen (Abrechnung zu Preisen der gesetzlichen Krankenversicherung oder GOÄ).

Meine Preisgestaltung ist transparent und meinen Leistungen angemessen. Sollte Ihre private Krankenkasse Kritik an meiner Rechnungsstellung üben, kann ich Ihnen nur zur Gegenwehr raten.

Gesetzlich krankenversichert:

Da ich nicht die Zulassung für die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenversicherungen anstrebe, müssen Sie die Kosten in der Regel selbst tragen. Jedoch gibt es bei einigen Krankenversicherungen die Möglichkeit osteopathische Behandlungskosten einzureichen. Bitte informieren Sie sich Vorab, welche Voraussetzung hierfür erfüllt sein müssen. In erster Linie tragen Sie die Kosten selbst und können sich evtl. einen Zuschuss Ihrer Krankenversicherung einholen.